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DAS WACHSTUMSCHANCENGESETZ – APRIL 2024

7 Mai, 2024

Nach langem Warten wurde das Wachstumschancengesetz nun am 27.03.2024 im Bundesgesetzblatt verkündet. Der Bundesrat hatte am 22.3.2024 dem Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses zum Wachstumschancengesetz zugestimmt.

Mit dem „Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness“ – kurz „Wachstumschancengesetz“ – soll die Liquiditätssituation der Unternehmen verbessert werden. Außerdem sollen Impulse gesetzt werden, damit Unternehmen dauerhaft mehr investieren und mit unternehmerischem Mut Innovationen wagen können. Dies ist laut der Begründung des Gesetzentwurfs wichtig, um die Transformation der Wirtschaft zu begleiten sowie die Wettbewerbsfähigkeit, die Wachstumschancen und den Standort Deutschland zu stärken.

Daneben soll das Steuersystem an zentralen Stellen vereinfacht werden und durch Anhebung von Schwellenwerten und Pauschalen vor allem kleine Betriebe von Bürokratie entlastet werden. Darüber hinaus soll das Steuerrecht im Rahmen des im Koalitionsvertrag Vereinbarten weiter modernisiert werden.

Die wichtigsten Änderungen im Einkommensteuergesetz haben wir Ihnen hier aufgelistet:
•    Aufwendungen für Geschenke – Grenze steigt von 35 EUR auf 50 EUR (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 S. 2 EStG)
•    Befristete Wiedereinführung der degressiven AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (§ 7 Abs. 2 S. 1 EStG) &
degressive AfA für Wohngebäude (§ 7 Abs. 5a EStG)
•    Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG steigt von 20% auf 40%
•    Anhebung der Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte von 600 EUR auf 1.000 EUR (§ 23 Abs. 3 S. 5 EStG)

Das Wachstumschancengesetz hat noch weitere Änderungen mit sich gebracht. Gerne Informieren wir Sie ausführlich über die betroffenen Änderungen.

Sprechen Sie uns gerne an.